Willkommen in der Gemeinde Stummerberg


Gemeindeamt Stummerberg

Das Gemeindeamt Stummerberg ist vormittags (07:30 bis 12:30 Uhr) für den Parteienverkehr geöffnet.
Nachmittags KEIN Parteienverkehr - nur mit Terminvereinbarung

Telefon: +43 5283 2285
E-Mail: gemeinde@stummerberg.gv.at


ACHTUNG: wir sind umgezogen:
Adresse neu: Gemeindeamt Stummerberg, Bonholzweg 1, 6275 Stumm
Emailadresse: gemeinde@stummerberg.gv.at
Adresse Homepage: www.stummerberg.gv.at



Rechtliche Information zu Brauchtumsfeuern 2024

OsterfeuerEingangs darf bezugnehmend auf den allgemeinen Sprachgebrauch, den erläuternden Bemerkungen des Bundesluftreinhaltegesetzes sowie den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes Folgendes dargelegt werden: Unter Brauchtumsfeuer sind solche Feuer zu verstehen, die in einer festen sozialen Gruppe, gewohnheitsmäßig unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege entzündet werden. Es ist also nicht etwa jedes zur Sonnwende von Einzelpersonen entzündete Feuer als Brauchtumsfeuer zu qualifizieren, sondern muss es sich dabei um Brauchtumspflege im Rahmen einer (kirchlichen, vereinsmäßigen oder traditionell ortsüblichen) Gemeinschaftsaktion handeln. Entscheidend ist somit die Bewahrung von bestimmten, gemeinschaftsbezogenen und sittlich motivierten Verhaltensweisen.

Sofern ein Feuer diesen Qualifikationsmerkmalen entspricht sind nach Ansicht der Behörde zumindest folgende Feuer als Brauchtumsfeuer zu qualifizieren:

- Osterfeuer am Karsamstag (30.03.2024)
- Sonnwendfeuer (09.06.2024)
- Herz–Jesu–Feuer (21.06.2024)

(Falls es bei der gegenständlichen wiederkehrenden Brauchtumspflege in der jeweiligen Gemeinschaft/Gemeinde üblich ist ein etwaiges, auf einen Werktag fallendes Brauchtumsfeuer am Wochenende zu entzünden, scheint dies ebenso zulässig!)

Meldung des Feuers an die Gemeinde: 
Zeit und Ort des Verbrennens sind der jeweiligen Gemeinde, auf deren Gebiet das Verbrennen erfolgen soll, mindestens 2 Wochen vor Durchführung zu melden.
Hierfür wäre folgendes Formular zu verwenden: Meldeformular Zweck- und Brauchtumsfeuer
oder das Onlineformular: Meldung eines Zweckfeuers im Freien (tirol.gv.at)
Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier: Brauchtumsfeuer 2024 - rechtliche Informationen
oder auf der Internetseite des Landes Tirol unter folgendem Link: Meldung eines Zweckfeuers im Freien | Land Tirol
Verordnung des Landeshauptmannes vom 21.03.2023 - Änderungen: Verordnung vom 21.03.2023 - Landeshauptmann



Tirol Zuschuss 2024

Folder Tirol Zuschuss beantragenDer Tirol-Zuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden.  Für Neuanträge ist weiterhin die Vorlage der Einkommensunterlagen erforderlich. Eine Antragstellung kann weiterhin auch über das Online-Formular erfolgen: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/.

Jene Haushalte, deren Tirol-Zuschuss 2023 (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) bewilligt wurde, erhalten im Laufe des März per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag. Sollten sich die Einkommenssituation und Haushaltszusammensetzung nicht geändert haben, ist dies online lediglich zu bestätigen. Andernfalls können die Daten selbstständig und unkompliziert online geändert werden. 

Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage sowie MindestsicherungsbezieherInnen, die den Tirol-Zuschuss im Jahr 2023 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.

Diese Übermittlung kann einige Wochen in Anspruch nehmen, und der/die Gemeindebürger:innen kann diese Zustimmungserklärung vorab ausgefüllt und digital übermitteln.

Für den Wohnkostenzuschuss 2024 sind auch BezieherInnen einer Mindestsicherungsleistung anspruchsberechtigt.
Link zum Land Tirol für weitere Informationen und Formulare: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/

Hinweis: Die Auszahlung des Wohnkostenzuschusses erfolgt untmittelbar nach Bewilligung, der Heizkostenzuschuss folgt dann mit Beginn der Heizperiode im September.

Weiterführende Informationen, Formulare, Richtlinien udgl. finden Sie auf der Website des Landes Tirol unter: Land Tirol -Tirol Zuschuss



Schulung für Familiäre Pflege im Bezirkskrankenhaus Schwaz

HändeMit dem vom Land Tirol mitfinanzierten Angebot „Schulung Familiäre Pflege“ wird die Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen und ihren pflegenden Angehörigen durch Schulungsangebote in den Tiroler Krankenhäusern gesteigert.

Das Leben hält oft unerwartete Wendungen bereit - sei es durch eine plötzliche Erkrankung, einen Unfall oder den natürlichen Prozess des Älterwerdens. In solchen Situationen benötigen Patient:innen oft Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden. Für Angehörige kann dies eine große Herausforderung darstellen, da sie sowohl emotional als auch physisch vor große Veränderungen gestellt werden.

Mit dem Projekt „Schulung Familiäre Pflege“, das vom Land Tirol gefördert wird, bietet das BKH Schwaz nun auch praktische und theoretische Pflegeberatung für Angehörige an. Die Schulung besteht aus zwei Teilen und unterstützt Angehörige bei ihren täglichen Pflegeaufgaben.

In den Schulungseinheiten erhalten die Teilnehmenden Informationen, Tipps und aktive Hilfestellungen für den Alltag. Dies ermöglicht es, die Pflege und Betreuung zu Hause effektiver zu gestalten und die Lebensqualität sowohl der Pflegebedürftigen als auch ihrer pflegenden Angehörigen zu steigern.

Schulungstermine 2023 & 2024 finden sie im Folder mit Schulungsterminen zum Download

Die Schulungen dauern pro Termin 3 Stunden. Treffpunkt ist immer um 16:00 beim Portier im Erdgeschoss.

Wir bitten um Anmeldung per Email an bianka.feistritzer@kh-schwaz.at oder telefonisch unter +43 5242/600 – 1801



Betreutes Wohnen in Zell am Ziller ab September 2023

Logo gepflegtes Wohnen mit Aufschrift Gepflegtes Wohnen gemeinsam lebenDie Eröffnung des Sozialzentrums „Gepflegtes Wohnen“ Zell am Ziller rückt mit Riesenschritten näher. Daher erfolgt nun die Ausschreibung der Wohnungen für betreutes Wohnen.Weitere Informationen finden Sie zum Download:Plakat mit Informationen zum betreuten Wohnen und zur Anmeldung
Folder Betreutes Wohnen
Anmeldeformular betreutets Wohnen
Informationsblatt zur Förderung von Alltagsbetreuung



ACHTUNG: Telefon-Betrüger "Falsche Polizeibeamte/Kriminalbeamte" - Warnung

polizeiDerzeit kommt es vermehrt zu Betrugshandlungen, die unter dem Schlagwort „Falsche Polizisten“ bekannt sind.
Die Anrufer geben sich mit deutschem Akzent als Polizei- oder Kriminalbeamte aus und erklären dem späteren Opfer, dass es in der Nähe zu einem Einbruch gekommen sei. Ein Täter konnte festgenommen werden, bei ihm wurde eine Liste gefunden, auf der unter anderem auch der Name und die Adresse des späteren Opfers vermerkt sei.

- Oder sie behaupten, dass bei der Bank des Angerufenen ein verurteilter Straftäter arbeiten würde und fordern die Opfer auf, ihr gesamtes Geld bei der Bank zu beheben. Außerdem handle es sich vermutlich um Falschgeld und fordern die Opfer auf, das Geld entweder an der Wohnungstür einem Kriminalbeamten zu übergeben oder an einem bestimmten Ort für die Polizei zu deponieren.

- Die Anrufer geben sich als Polizeibeamte aus und behaupten, dass ein Familienmitglied einen Verkehrsunfall verursacht habe und sich in Haft befände. Eine Entlassung aus der Haft sei nur gegen Zahlung einer Kaution möglich. Die Abholung des Geldes erfolge ebenfalls durch einen Polizeibeamten in Zivil.

 Tipps für das sichere Verhalten: 

  • Die Polizei verlangt am Telefon nie die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen.
  • Seien Sie vorsichtig, wenn ein Anrufer Sie nach Wertgegenständen, Bargeld oder Ihrem Kontoguthaben fragt! Beenden Sie in diesem Fall sofort das Gespräch!
  • Für einen Anruf bei der Polizei nie die Rückruffunktion verwenden, sondern immer die Telefonnummer der Polizei 133 eintippen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder
 Polizeiinspektion, Tel: 059133 od. beim
 Landeskriminalamt Tirol, Tel: 059133 70 3333
Informationsblatt Telefon-Betrüger



Volkshilfe Tirol - Lebensmittelgutscheine gegen Altersarmut

Volkshilfe TirolArmut schämt sich und Armut versteckt sich. In Tirol sind 28.000 Menschen über 65 Jahre armutsgefähr­det. Seit 1947 engagiert sich die Volkshilfe für Menschen in Notlagen und schwierigen Situationen — gerne möchten wir auch Ihnen helfen! Wenn Sie zu den betroffenen Personen gehören, dann schämen Sie sich bitte nicht, sondern kontaktieren Sie uns!

LEBENSMITTELGUTSCHEIN
- Pro ansuchende Person geben wir nach Maßgabe der verfügbaren Mittel einen HOFER Lebens­mittelgutschein im Wert von € 100 aus.
VORAUSSETZUNGEN
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Tirol und beziehen Pension MIT Ausgleichszulage oder Min­destsicherung.
NOTWENDIGE UNTERLAGEN
- Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie es uns per eMail an altersarmut@volkshilfe.net oder per Post an die Volkshilfe Tirol, Südtiroler Platz 10-12, 6020 In­nsbruck.
ABWICKLUNG
- Wird Ihr Ansuchen bewilligt, bekommen Sie den Gutschein direkt per Einschreiben nach Hause geschickt.
Formular und Information für Lebensmittelgutschreine
Link zur Website der Volkshilfe Tirol
Die Formulare liegen auch beim Gemeindeamt Stummerberg auf!



Koordinationsstelle für Pflege und Betreuung Bezirk Schwaz

Plakat KoordinationsstellePlakat Koordinationsstelle für Pflege und Betreuung Bezirk Schwaz