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05 vanessahbearb.jpgWICHTIGE INFORMATION!
Gebührenbefreiung für Kinder bis zum 2. Lebensjahr


Die Erstausstellung von Geburtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweisen und Reisedokumenten sind für Kinder bis zum 2. Lebensjahr gebührenfrei.
Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist das Standesamt Zell am Ziller und für Reisedokumente die Bezirkshauptmannschaft Schwaz zuständig.

www.help.gv.at

Zuständig

Förderungen