Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten
Das nächste Mal geöffnet:Di, 21.05.2024 ab 07:30 Uhr
Erst nach erfolgter bzw. bereits im Besitz befindlicher Betriebserlaubnis bzw. der technischen Kfz-Überprüfung (im Falle eines Gebrauchtwagens) kann um Zulassung des Kraftfahrzeugs im neuen Aufenthaltsland angesucht werden.
Zulassung von Autos und anderen Kfz in der EU (→ Your Europe)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie