Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten
Das nächste Mal geöffnet:Di, 21.05.2024 ab 07:30 Uhr
Wenn Sie gerade Ihren Wehrdienst leisten, müssen Sie Ihre Namensänderung unverzüglich bei der jeweiligen Kompanie melden.
Die Meldung der Namensänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie der Heiratsurkunde ist beizulegen oder mitzubringen.
Weitere Informationen zum Thema "Wehrdienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.