Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten
Das nächste Mal geöffnet:Di, 21.05.2024 ab 07:30 Uhr
Die meisten Arbeitsverträge (→ USP) (Dienstverträge) verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen.
Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.
Krankenkasse (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger)
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